Gründung einer GmbH in der Schweiz – Ein Leitfaden für Unternehmer



Die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) in der Schweiz ist eine attraktive Möglichkeit für Unternehmer, die ein Unternehmen gründen möchten, während sie von den Vorteilen einer beschränkten Haftung profitieren. Die GmbH ist eine der beliebtesten Unternehmensformen in der Schweiz, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Dieses Whitepaper gibt einen Überblick über die wichtigsten Schritte und rechtlichen Anforderungen zur Gründung einer GmbH in der Schweiz.


1. Die GmbH als Unternehmensform in der Schweiz

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist eine juristische Person, die in der Schweiz eine eigene Rechtsfähigkeit besitzt. Sie bietet den Gesellschaftern den Vorteil, dass ihre Haftung auf das eingebrachte Kapital beschränkt ist. Diese Form eignet sich besonders für kleinere und mittlere Unternehmen (KMU), die die Flexibilität einer Kapitalgesellschaft bei gleichzeitig begrenzter Haftung nutzen möchten.

Vorteile der GmbH:

- Haftungsbeschränkung: Die Gesellschafter haften nur mit ihrem eingebrachten Kapital und nicht mit ihrem privaten Vermögen.

- Steuerliche Vorteile: Die GmbH profitiert von der Möglichkeit, steuerlich als separate juristische Person behandelt zu werden, was in vielen Fällen steuerliche Vorteile bietet.

- Flexibilität: Es gibt wenig formelle Anforderungen an die Geschäftsführung und Organisation, was der GmbH mehr Flexibilität verschafft.

Nachteile der GmbH:

- Mindestkapital: Es muss ein Mindestkapital von 20.000 CHF aufgebracht werden.

- Gründungsaufwand: Die Gründung erfordert einen gewissen bürokratischen Aufwand und rechtliche Dokumente.


2. Die Voraussetzungen für die Gründung einer GmbH

Bevor eine GmbH in der Schweiz gegründet werden kann, müssen einige Voraussetzungen erfüllt werden:

a) Gründungskapital: Das Mindestkapital für die Gründung einer GmbH in der Schweiz beträgt 20.000 CHF. Davon muss mindestens die Hälfte (also 10.000 CHF) in bar eingezahlt werden. Das Kapital kann in Form von Geld oder Sacheinlagen eingebracht werden.

b) Gründungsmitglieder: Eine GmbH kann von einer oder mehreren Personen gegründet werden. Diese Personen müssen nicht zwingend Schweizer Staatsbürger oder in der Schweiz ansässig sein, aber sie müssen in der Lage sein, die Gründungsformalitäten zu erfüllen.

c) Name und Sitz der GmbH: Die GmbH muss einen eindeutigen Namen haben, der nicht mit bestehenden Unternehmensnamen verwechselt werden kann. Der Name der GmbH muss auch den Zusatz „GmbH“ oder „Gesellschaft mit beschränkter Haftung“ enthalten. Der Sitz der GmbH muss sich in der Schweiz befinden.


3. Die Schritte zur Gründung einer GmbH

Die Gründung einer GmbH in der Schweiz umfasst mehrere Schritte:

a) Auswahl des Firmennamens und der Struktur: Zu Beginn der Gründung muss der Firmennamen gewählt werden, der den rechtlichen Anforderungen entspricht. Der Name darf nicht bereits in einem Handelsregister eingetragen sein.

b) Aufstellung des Gesellschaftsvertrags (Statuten): Der Gesellschaftsvertrag (Statuten) muss von den Gründern erstellt und notariell beglaubigt werden.

c) Einzahlung des Gründungskapitals: Das Gründungskapital muss auf ein Bankkonto eingezahlt werden, das auf den Namen der GmbH lautet. Der Nachweis der Einzahlung des Kapitals ist erforderlich.

d) Notarielle Beurkundung: Die Gründung muss notariell beurkundet werden, bevor der Antrag auf Handelsregistereintragung gestellt werden kann.

e) Eintragung ins Handelsregister: Die GmbH muss im Handelsregister eingetragen werden.

f) Steuerliche Anmeldung und Mehrwertsteuer (MwSt): Nach der Gründung muss die GmbH beim zuständigen Steueramt für die Mehrwertsteuer angemeldet werden.

g) Sozialversicherungen und andere gesetzliche Anforderungen: Die GmbH muss sich auch um die Anmeldung bei den Sozialversicherungen kümmern.


4. Wichtige steuerliche Überlegungen

a) Unternehmenssteuer: Die GmbH unterliegt der Unternehmensbesteuerung. Der Gewinn wird mit einer Körperschaftsteuer belastet.

b) Mehrwertsteuer (MwSt): Die GmbH muss Mehrwertsteuer auf ihre Umsätze erheben, wenn sie mehr als 100.000 CHF Umsatz pro Jahr erzielt.

c) Gewinnverteilung und Dividenden: Die GmbH kann Gewinne an die Gesellschafter in Form von Dividenden ausschütten. Diese Dividenden unterliegen der Quellensteuer.


5. Fazit: Eine GmbH als solide Unternehmensform in der Schweiz

Die Gründung einer GmbH in der Schweiz bietet viele Vorteile, wie die Haftungsbeschränkung und die Flexibilität. Die Schweiz bietet zudem ein stabiles rechtliches und wirtschaftliches Umfeld, das für Unternehmer attraktiv ist. Es ist jedoch wichtig, den Gründungsprozess sorgfältig zu planen und alle gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen.

Wenn Sie in der Schweiz eine GmbH gründen möchten, können wir Sie durch den gesamten Prozess begleiten und sicherstellen, dass alle rechtlichen und steuerlichen Aspekte berücksichtigt werden. Vertrauen Sie auf unsere Expertise, um Ihre Unternehmensgründung in der Schweiz reibungslos und erfolgreich u

Kontaktieren Sie uns


Unser Team berät Sie gerne!

Связаться с нами